Absenzenregelung der Schulen Sigriswil

Fahrlehrer

Bitte frühzeitig melden

Absenzen (Zahnarzt, Arzt, Halbtage usw.) bitte frühzeitig melden, sobald sie bekannt sind. So können wir Abwesenheiten in unsere Planung mit einbeziehen. Bitte auch Sperrzeiten beachten (siehe unten). Die Eingabefristen von Gesuchen für andere Dispensationen an die Schulleitung sind unbedingt einzuhalten (4 Wochen vor der benötigten Absenz (Ausnahme Schnupperlehren siehe unten).

Unterlagen

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Freie Halbtage

Freie Halbtage (höchstens fünf pro Jahr) werden von den Erziehungsberechtigten bestimmt und durch diese den Klassenlehrpersonen spätestens am Vortag gemeldet. Auch alle anderen betroffenen Lehrpersonen werden informiert. Wir sind auch bei freien Halbtagen dankbar für möglichst frühzeitige Information (Blatt für Absenzenmeldungen oder telefonisch durch die Eltern).

Freie Halbtage entbinden nicht von Terminen und Verpflichtungen (termingerechtes Abgeben von Hausaufgaben, Lernkontrollen usw.). Der verpasste Schulstoff wird selbstständig aufgearbeitet. Bitte auch Sperrzeiten beachen.

Sperrzeiten

Die Schulleitung legt Sperrzeiten fest, wann keine Halbtage bezogen werden dürfen: Offizielle Anlässe (Konzerte, Theateraufführungen, Schulschluss usw.) sollten reibungslos durchgeführt werden können sowie die letzten zwei Wochen vor den Sommerferien.

In begründeten Fällen können durch die Schulleitung Ausnahmen bewilligt werden. Gesuch mindestens 2 Wochen vorher einreichen.

Schnupperlehre

Grundsätzlich werden die Schnupperlehren in der schulfreien Zeit besucht. Ab Mitte 8. und in der 9. Klasse sind Ausnahmen möglich, z.B. wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich beworben hat und nun vom Betrieb zum Schnuppern aufgefordert wird oder wenn die Schnupperlehre begründet nicht in den Ferien möglich ist. In der 8. Klasse müssen mindestens gleich viele Schnuppertage in den Ferien nachgewiesen werden.

Das "Dispensationsgesuch für Schnupperlehren" muss frühzeitig, 2 Wochen vor Beginn der Schnupperlehre, von der Firma unterschrieben, der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung eingereicht werden. Die Schülerin/der Schüler bekommt einen Arbeitsauftrag im Zusammenhang mit der Schnupperlehre. Verpasste wichtige Schularbeiten sind selbstständig nachzuholen.